Schnell und einfach zum gültigen Bauantrag

Mit unserem Bauantragscheck prüfen Sie selbst in nur wenigen Schritten, ob für Ihre Nutzungsänderung ein Bauantrag erforderlich ist und wie wir Sie bei der Antragstellung oder Umsetzung ihres Umbaus unterstützen können.

Keine Vorkenntnisse erforderlich

Einfach und unverbindlich

Nutzungsänderung in wenigen Schritten selbst prüfen

Je nach neuer Nutzungsart gibt es zahlreiche gesetzlichen Anforderungen z. B. an Raumhöhen, Brandschutz, Belüftung, Fluchtwege oder sanitäre Anlagen. Häufig ist eine Baugenehmigung auch ohne bauliche Veränderungen nötig. Um Verzögerungen und zusätzliche Kosten zu vermeiden, sollten Sie daher vor Projektbeginn mit unserem Bauantragscheck prüfen, ob Sie einen Bauantrag benötigen.

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Beispiele für Nutzungsänderungen

Die Möglichkeiten für Nutzungsänderungen sind zahlreich: Ob eine ehemalige Lagerfläche, die als Wohn- oder Geschäftsraum genutzt oder eine Ladenfläche, die als Restaurant oder Arztpraxis umgenutzt werden soll – je nach neuer Nutzungsart sind die gesetzlichen Anforderungen unterschiedlich, zum Beispiel was Raumhöhen, Brandschutz, Belüftung, Fluchtwege, sanitäre Anlagen usw. angeht.

Hier haben wir für Sie einige Beispiele verschiedener Nutzungsänderungen und was es jeweils zu beachten gibt zusammengestellt.

Erweiterung einer Gaststätte

Die Erweiterung einer bestehenden Gaststätte um Außengastronomie, z.B. in Form einer Terrasse oder eines Biergartens, stellt eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung dar. Geprüft werden müssen dabei u.a., ob eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis erforderlich ist, sowie Aspekte des Brandschutzes und des Anwohnerschutzes.

Büroraum als Wohnraum

Bei einer Umwandlung von Gewerbe- in Wohnraum sind oft nicht nur bauliche Maßnahmen notwendig, sondern auch zahlreiche rechtliche Regelungen einzuhalten. Darunter fallen z.B. das Baugenehmigungsverfahren aber auch Aspekte der Energetik und des Brandschutzes.

Neuen Wohnraum schaffen

Räume wie Dachböden oder Keller bieten Potenzial für neuen Wohnraum und können als Aufenthaltsraum umgenutzt werden. Dabei sind die Anforderungen der Landesbauordnung zu beachten, die zum Beispiel Fragen der Fluchtwege, Schalldämmung, energetische Dämmung und des Brandschutzes regelt.

Wohnraum wird zu Hotel

Soll ein Mehrfamilienhaus zukünftig als Hotel genutzt werden, sind neben den baulichen Anforderungen vor allem auch die Auflagen des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans zu beachten. Für diese Art der Nutzungsänderung ist die Planung und Betreuung durch einen Architekten wesentlich.

Ladengeschäft als Gaststätte

Wenn eine Ladenfläche zu einer Gaststätte umgenutzt werden soll, ist eine baurechtliche Genehmigung zwingend erforderlich, da die bauordnungsrechtlichen Anforderungen unterschiedlich sind. Hierbei werden Fragen wie zum Beispiel auch die Stellplatzanforderungen festgelegt.

Wohnraum als Ferienwohnung

Wird eine Wohnung zukünftig einem wechselnden Personenkreis zur Miete angeboten, ändert sich die Nutzungsart des Wohnraums und ist somit grundsätzlich genehmigungspflichtig. Zusätzlich muss geprüft werden, ob die geplante Nutzung als Ferienwohnung in diesem Baugebiet überhaupt zulässig ist.

Lagerfläche als Verkaufsraum

Soll zum Beispiel die Verkaufsfläche eines Geschäfts für Elektrogroßgeräte vergrößert werden, indem ehemalige Lagerfläche zu Verkaufsfläche umgenutzt wird, so liegt eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung vor, auch wenn sich der Nutzungstyp dadurch nicht ändert.

Erweiterung einer Gaststätte

Die Erweiterung einer bestehenden Gaststätte um Außengastronomie, z.B. in Form einer Terrasse oder eines Biergartens, stellt eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung dar. Geprüft werden müssen dabei u.a., ob eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis erforderlich ist, sowie Aspekte des Brandschutzes und des Anwohnerschutzes.

Büroraum als Wohnraum

Bei einer Umwandlung von Gewerbe- in Wohnraum sind oft nicht nur bauliche Maßnahmen notwendig, sondern auch zahlreiche rechtliche Regelungen einzuhalten. Darunter fallen z.B. das Baugenehmigungsverfahren aber auch Aspekte der Energetik und des Brandschutzes.

Büro als Wohnung
Neuer Wohnraum
Wohnraum zu Hotel
Ladenfläche zu Gaststätte
Wohnung zu Ferienwohnung
Lagerfläche zu Verkaufsraum
Erweiterung einer Gaststätte

Was Sie zum Thema Nutzungsänderung wissen sollten

Auch wer kleinere Bauvorhaben plant, muss sich zunächst mit einer Vielzahl technischer und rechtlicher Fragen auseinandersetzen, die ohne Fachkenntnisse häufig schwierig zu beantworten sind. Darum haben wir hier die häufigsten Fragen und wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.

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Ob bei Planung, Prüfung oder Realisierung Ihres Bauvorhabens – manchmal ist einfach die Unterstützung eines Experten erforderlich. Wir sind für Sie da!

Nutzungsänderung
Wir erstellen die Genehmigungs­planung bis 250m² Nutzfläche auf Grundlage Ihrer Entwurfs­planung und füllen alle erforderlichen Bauantrags­formulare für Sie aus.
1480,-
  • Erstellung der Genehmigungs­pläne im CAD-Format (Grundriss, Schnitt, Lageplan)
  • Erstellung Betriebs- und Baubeschreibung
  • 90% Erstattung bei nicht genehmigungsfähigen Projekten
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Erstellung von Bestandsplänen
Brauchen Sie Hilfe bei unvollständigen oder fehlenden Plänen? Wir beraten Sie und erstellen CAD-Bestandspläne für Ihr Objekt bis 250m² Nutzfläche.
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  • Neue Bestandsplanung im CAD-Format
  • Vervollständigung erforderlicher Pläne
  • Digitalisierung von Bestandsplänen
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Entwurfsplanung
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3400,-
  • Erstellung einer genehmigungs­fähigen Entwurfsplanung
  • Planzeichnungen im Maßstab 1:100
  • Inkl. 1x Korrekturdurchlauf
  • Individuelle Beratung durch unsere Spezialisten
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